VORAUSSETZUNGEN
HVoraussetzungen für die Halal-Zertifizierung
Halal Certification Services hat bereits über 500 Unternehmen aus den Bereichen Lebensmittel, Pharmazeutika, Kosmetik und Dienstleistungen zertifiziert.
Im Gegensatz dazu bedeutet Haram verboten. Haram kennzeichnet verbotene Objekte wie Lebensmittel und Handlungen.
Die folgenden Lebensmittel oder Nährstoffe gelten als Haram:
- Schweinefleisch und alle Lebensmittel, die Bestandteile von Schweinefleisch enthalten
- Alkohol und Lebensmittel mit alkoholischen Bestandteilen
- Fleisch von Tieren, die auf natürliche Weise gestorben sind
- Fleisch von fleischfressenden Tieren
- Blut und seine Nebenprodukte
- Fleisch von Tieren, die nicht gemäß den islamischen Normen geschlachtet wurden
- Fleisch und Fleischprodukte von Raubtieren mit Fangzähnen
- Fleisch und Fleischprodukte von Greifvögeln mit Krallen
Beispiele für Qur'an-Verse zum Thema Ernährung:
Euch ist verboten (zu essen): das Fleisch von verendeten Tieren, Blut, Schweinefleisch und (alles) das, worüber ein anderer Name als Allahs angerufen worden ist, und (verboten ist) das Erstickte und das Erschlagene und das Gestürzte und das Gestoßene und das von einem Horn Gestoßene und das von Raubtieren Gefressene, außer (dem, was ihr) (noch) schlachtet, und (verboten ist) (das, was) auf einem Opferstein geschlachtet wird, und (verboten ist) auch, (zu beachten,) was durch das Los bestimmt wird; dies ist Verkehrung. (5:3)
Er hat euch nur (das Essen von) Verendetem, Blut, Schweinefleisch und (von dem Tier) gescheut, wovon ein anderer Name als Allahs angerufen worden ist, verboten. (2:173)
Satan will nur zwischen euch Feindschaft und Haß erwecken mit Wein und Glücksspiel und abhalten vom Gedenken an Allah und vom Gebet. Werdet ihr nun ablassen? (5:91)
Ihr, die ihr glaubt, erfüllt die Verträge! Erlaubt ist euch von den Viehherden (als Speise) das, was euch vorgelesen wird - außer dem, was euch (jetzt) verkündet wird - (alles) während der Ihram-Zustand. Wahrlich, Allah schreibt vor, was Er will. (5:1)
The Hanafi. Built upon the teachings of the Persian scholar Abu Hanifa and also named after him, the fiqh with the largest number of followers, predominant in the countries of the former Ottoman Empire, the Indian subcontinent, Central Asia, and also the Balkans.
The Maliki. Predominant in North African and West African countries, named after the Medinese jurist Malik ibn Anas, whose work named 'Al Muwatta' (The frequently confirmed) is held as the foundational text of the Maliki school.
The Hanbali. The smallest Sunni Islamic school, based on the teachings and works of Ahmad ibn Hanbal, an Islamic scholar. His most known work, named 'Al-Musnad,' is a collection of approximately 30,000 Hadiths; the school is predominant in Saudi Arabia and some countries in the Persian Gulf area, which are mainly influenced by Saudi Arabia.
The Shafi'i. Predominant in South-East Asia and East Africa, based on the Islamic jurist Muhammad ibn Idrīs asch-Schāfiʿī, whose most important work named 'Risala,' analyses the methods of the jurisprudence and the principles of the school.
There are also recognized Shia law schools.
The Ja'fari. The oldest Islamic law school, based on Dschaʿfar as-Sādiq, an imam and scholar. The adherents of the law school are also known as the Twelvers. The school is predominant in Iran and also some parts of Iraq.
The different views on sea animals is one topic that shows us the differences between the law schools. The adherents of the Hanafi law school believe that not all sea animals are allowed for human consumption. They base their view on the Islamic Catechism, which indicates that only sea fish are allowed for consumption. Other sea animals, like crabs and mussels, are forbidden.
Fische, Früchte und Gemüse in ihrem natürlichen Zustand gelten ebenfalls als Halal.
Allerdings kann der Halal-Status in Frage gestellt werden, wenn Ethanol während der Verarbeitung verwendet wird oder wenn die alkoholische Fermentation bereits im Gange ist.
- Das Ziel der islamischen Vorschriften bezüglich der Schlachtung besteht darin, das Leben des Tieres auf eine mitfühlende, schnelle und schmerzlose Weise zu beenden.
- Die Schlachtung muss immer im Namen Allahs stattfinden, da das Tier auch eine Kreatur Gottes ist. Auf diese Weise erbitten wir die Erlaubnis von Gott.
- Das Messer muss geschärft sein.
- Während der Schlachtung müssen die Halsarterien, die Halsvenen und die Luftröhre des Tieres mit einem Schnitt durchtrennt werden. Das Ziel ist es, so viel Blut wie möglich aus dem Körper fließen zu lassen. Die Wirbelsäule kann durchtrennt werden, sobald die Haut entfernt und der Körper geöffnet ist.
- Jeder praktizierende Muslim, der in der Schlachtung geschult ist und das islamische Recht kennt, kann die Schlachtung durchführen.
- Die islamische Schlachtung wird als ein Reinigungsprozess angesehen. Daher können nur jene Tiere im Namen Allahs gereinigt werden, die nach islamischem Recht erlaubt sind.
- Meerestiere gelten als rein und halal. Es ist nicht notwendig, diese Arten von Tieren zu schlachten.
- Die islamische Schlachtung (Zabiha) ist in einigen europäischen Ländern verboten.
- Die Verwendung von Betäubungsmethoden, die nicht zum Tod des Tieres führen und das Bluten nicht beeinträchtigen, wird von der Mehrheit der Muslime akzeptiert. Inzwischen wird Betäubungsmethoden bei der industriellen Schlachtung weltweit eingesetzt.
- Muslime sind verpflichtet, Tiere mit Respekt und Würde zu behandeln. Während der Schlachtung wird viel Wert darauf gelegt, dass ein Tier andere (geschlachtete) Tiere oder Blut nicht sehen kann. Das Messer sollte nicht vor dem Tier geschärft werden. Das Tier sollte auch ausgeruht und gut gefüttert sein, bevor es geschlachtet wird.
Zum Beispiel dürfen Juden Wein konsumieren, wenn der Wein von einem Juden hergestellt wird oder die Produktion von einem Juden überwacht wird. Muslime hingegen dürfen keinen Alkohol konsumieren, verkaufen oder besitzen, noch Lebensmittel, die Elemente davon enthalten.
Ein weiterer Unterschied betrifft die Art und Weise, wie sie Fleisch schlachten und verarbeiten. Jüdische Menschen besprenkeln das geschlachtete Tier mit grobem Salz, um das verbliebene Blut herauszuziehen. Sie schneiden auch einige Fette und Hüftsehnen heraus, die später nicht verzehrt werden.
Während des Passahfestes gelten besondere Regeln und Gebote, die nur für dieses spezielle Fest gelten. Lebensmittel und Lebensmittelprodukte, die während dieses Festes zum Verzehr zugelassen sind, werden mit einem speziellen Logo und Zertifikat (Passover-Zertifikat) gekennzeichnet.
Im Islam gelten immer dieselben Beschränkungen und Regeln.
Wenn auf einer koscheren Produktionslinie nicht koschere Substanzen verwendet wurden, besteht immer noch die Möglichkeit, die Produktionslinie zu kaschern. Ein Rabbi muss die Produktionslinie mit kochendem Wasser und Reinigungsmitteln reinigen.
Diese Möglichkeit besteht nicht bei der Kreuzkontamination von Halal-Lebensmitteln mit nicht halal-konformen Lebensmitteln. In diesem Fall müsste die Produktion gestoppt werden.
Außerdem dürfen jüdische Menschen keine Milch und Fleisch gleichzeitig konsumieren. Abhängig von örtlichen Gebräuchen darf milchige Nahrung nur etwa drei bis sechs Stunden nach dem Verzehr von fleischiger Nahrung konsumiert werden. Umgekehrt beträgt die Wartezeit zwischen ein und drei Stunden.
Eine solche Einschränkung existiert im Islam nicht.
Richtlinien
Halal-Lebensmittel sind Lebensmittel, die nach dem islamischen Recht erlaubt sind. Diese Lebensmittel sollten die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie bestehen nicht aus oder enthalten nichts, was nach islamischem Recht als ungesetzlich gilt;
- Sie wurden nicht unter Verwendung von Geräten oder Einrichtungen zubereitet, verarbeitet, transportiert oder gelagert, die nicht frei von Dingen sind, die nach islamischem Recht unzulässig sind; und
- Es ist während der Zubereitung, der Verarbeitung, des Transports oder der Lagerung nicht direkt mit einem Lebensmittel in Berührung gekommen, das die obigen Punkte 1 und 2 nicht erfüllt.
- Notwithstanding Section 1 above: Halal food can be prepared, processed, or stored in different sections or lines within the same premises where non-halal foods are produced, provided that necessary measures are taken to prevent any contact between halal and non-halal foods; halal food can be prepared, processed, transported or stored using facilities which have been previously used for non-halal foods provided that proper cleaning procedures, according to Islamic requirements, have been observed.
Nicht zugelassene Lebensmittel, Zutaten oder Zusatzstoffe
Der Begriff halal kann für Lebensmittel verwendet werden, die als rechtmäßig gelten. Nach islamischem Recht sind alle Nahrungsquellen rechtmäßig, mit Ausnahme der folgenden Quellen, einschließlich ihrer Produkte und Derivate, die als ungesetzlich (Haram) gelten:
Inhaltsstoffe tierischen Ursprungs
- Schweine und Wildschweine.
- Hunde, Schlangen und Affen.
- Fleischfressende Tiere mit Klauen und Reißzähnen, wie Löwen, Tiger, Bären und andere ähnliche Tiere.
- Raubvögel mit Krallen, wie Adler, Geier und andere ähnliche Vögel.
- Schädlinge wie Ratten, Tausendfüßler, Skorpione und ähnliche Tiere.
- Tiere, deren Tötung im Islam verboten ist, wie z.B. Ameisen, Bienen und Spechtvögel.
- Tiere, die allgemein als abstoßend gelten, wie Läuse, Fliegen, Maden und ähnliche Tiere.
- Tiere, die auf dem Land und im Wasser leben, wie Frösche, Krokodile und andere ähnliche Tiere.
- Maultiere und Hausesel.
- Alle giftigen und gefährlichen Wassertiere.
- Alle anderen Tiere, die nicht gemäß dem islamischen Gesetz geschlachtet werden.
Inhaltsstoffe pflanzlichen Ursprungs
Berauschende und gefährliche Pflanzen, es sei denn, der Giftstoff oder die Gefahr kann bei der Verarbeitung beseitigt werden..
Getränke
- Alkoholische Getränke.
- Alle Formen von berauschenden und gefährlichen Getränken.
Schlachten
- Die Person sollte ein Muslim sein, der geistig gesund und mit den islamischen Schlachtverfahren vertraut ist.
- Das Tier, das geschlachtet werden soll, muss nach islamischem Recht rechtmäßig sein.
- Das Tier, das geschlachtet werden soll, muss zum Zeitpunkt der Schlachtung lebendig sein oder als lebendig gelten.
- Der Satz „Bismillah“ (Im Namen Allahs) sollte laut und unmittelbar vor dem Schlachten eines jeden Tieres gerufen werden.
- Das Schlachtgerät (Messer) muss scharf sein und darf während des Schlachtens nicht vom Tier weggehoben werden.
- Bei der Schlachtung sollten die Luftröhre, die Speiseröhre sowie die Hauptarterien und -venen der Halsregion durchtrennt werden.
Zubereitung, Verarbeitung, Verpackung, Transport und Lagerung
Alle Lebensmittel sollten so zubereitet, verarbeitet, verpackt, transportiert und gelagert werden, dass sie den oben genannten Halal-Anforderungen sowie den Allgemeinen Grundsätzen der Lebensmittelhygiene des Codex und anderen relevanten Codex-Standards entsprechen.
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