VORAUSSETZUNGEN

HVoraussetzungen für die Halal-Zertifizierung

Halal Certification Services hat bereits über 500 Unternehmen aus den Bereichen Lebensmittel, Pharmazeutika, Kosmetik und Dienstleistungen zertifiziert.

Richtlinien

Halal-Lebensmittel sind Lebensmittel, die nach dem islamischen Recht erlaubt sind. Diese Lebensmittel sollten die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie bestehen nicht aus oder enthalten nichts, was nach islamischem Recht als ungesetzlich gilt;
  • Sie wurden nicht unter Verwendung von Geräten oder Einrichtungen zubereitet, verarbeitet, transportiert oder gelagert, die nicht frei von Dingen sind, die nach islamischem Recht unzulässig sind; und
  • Es ist während der Zubereitung, der Verarbeitung, des Transports oder der Lagerung nicht direkt mit einem Lebensmittel in Berührung gekommen, das die obigen Punkte 1 und 2 nicht erfüllt.
  • Notwithstanding Section 1 above: Halal food can be prepared, processed, or stored in different sections or lines within the same premises where non-halal foods are produced, provided that necessary measures are taken to prevent any contact between halal and non-halal foods; halal food can be prepared, processed, transported or stored using facilities which have been previously used for non-halal foods provided that proper cleaning procedures, according to Islamic requirements, have been observed.

Nicht zugelassene Lebensmittel, Zutaten oder Zusatzstoffe

Der Begriff halal kann für Lebensmittel verwendet werden, die als rechtmäßig gelten. Nach islamischem Recht sind alle Nahrungsquellen rechtmäßig, mit Ausnahme der folgenden Quellen, einschließlich ihrer Produkte und Derivate, die als ungesetzlich (Haram) gelten:

Inhaltsstoffe tierischen Ursprungs

  • Schweine und Wildschweine.
  • Hunde, Schlangen und Affen.
  • Fleischfressende Tiere mit Klauen und Reißzähnen, wie Löwen, Tiger, Bären und andere ähnliche Tiere.
  • Raubvögel mit Krallen, wie Adler, Geier und andere ähnliche Vögel.
  • Schädlinge wie Ratten, Tausendfüßler, Skorpione und ähnliche Tiere.
  • Tiere, deren Tötung im Islam verboten ist, wie z.B. Ameisen, Bienen und Spechtvögel.
  • Tiere, die allgemein als abstoßend gelten, wie Läuse, Fliegen, Maden und ähnliche Tiere.
  • Tiere, die auf dem Land und im Wasser leben, wie Frösche, Krokodile und andere ähnliche Tiere.
  • Maultiere und Hausesel.
  • Alle giftigen und gefährlichen Wassertiere.
  • Alle anderen Tiere, die nicht gemäß dem islamischen Gesetz geschlachtet werden.

Inhaltsstoffe pflanzlichen Ursprungs

Berauschende und gefährliche Pflanzen, es sei denn, der Giftstoff oder die Gefahr kann bei der Verarbeitung beseitigt werden..

Getränke

  • Alkoholische Getränke.
  • Alle Formen von berauschenden und gefährlichen Getränken.

Schlachten

  • Die Person sollte ein Muslim sein, der geistig gesund und mit den islamischen Schlachtverfahren vertraut ist.
  • Das Tier, das geschlachtet werden soll, muss nach islamischem Recht rechtmäßig sein.
  • Das Tier, das geschlachtet werden soll, muss zum Zeitpunkt der Schlachtung lebendig sein oder als lebendig gelten.
  • Der Satz „Bismillah“ (Im Namen Allahs) sollte laut und unmittelbar vor dem Schlachten eines jeden Tieres gerufen werden.
  • Das Schlachtgerät (Messer) muss scharf sein und darf während des Schlachtens nicht vom Tier weggehoben werden.
  • Bei der Schlachtung sollten die Luftröhre, die Speiseröhre sowie die Hauptarterien und -venen der Halsregion durchtrennt werden.

Zubereitung, Verarbeitung, Verpackung, Transport und Lagerung

Alle Lebensmittel sollten so zubereitet, verarbeitet, verpackt, transportiert und gelagert werden, dass sie den oben genannten Halal-Anforderungen sowie den Allgemeinen Grundsätzen der Lebensmittelhygiene des Codex und anderen relevanten Codex-Standards entsprechen.

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